Eine ergotherapeutische Behandlung erfolgt durch ärztliche Verordnung und wird im Allgemeinen von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen und Sozialversicherungen übernommen.
zur Ansicht HMV 18:
Thema: Zuzahlungen
Chronisch kranke Menschen werden nach wie vor von der Zuzahlung befreit, wenn die Zuzahlung mehr als 1% ihres Jahresbruttoeinkommens beträgt. Deshalb sollten Sie auf jeden Fall alle Quittungen sammeln und bei der Krankenkasse einreichen, sobald Sie die entsprechende Grenze erreicht haben. So verkürzen sich dann die eventuell langen Bearbeitungszeiten. Einige Krankenkassen befreien chronisch Kranke (siehe unten) auch schon zum Jahresanfang, wenn der entsprechende Betrag ausgezahlt wird.
Erkundigen Sie sich ! Einkommensschwachen Patienten kommen wir bei der Zuzahlung unter Umständen entgegen. Sprechen Sie uns an!
Wer ist schwerwiegend chronisch krank?
- wer sich seit mindestens einem Jahr wegen derselben Krankheit in Dauerbehandlung befindet (zum Nachweis sind die ärztliche Bescheinigungen notwendig und mindestens ein Arztbesuch pro Quartal), - wer zusätzlich eines der folgenden Kriterien erfüllt:
1. Pflegestufe 2 oder 3 besitzt,
2. der Grad der Behinderung mindestens 60% beträgt, oder eine Minderung der Erwerbstätigkeit erreicht hat,
3. Eine kontinuierliche medizinische Versorgung bekommt, ohne die (nach ärztlicher Einschätzung) eine lebensbedrohliche Verschlimmerung der Erkrankung, eine Verminderung der Lebenserwartung oder eine dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität zu befürchten sind.
Kurzweiliges: lesen Sie hier einen täglich wechselnden Spruch berühmter Zeitgenossen von www.zitate.de: